Neutraler Prüfweg
Immobilie in der Türkei kaufen: Was vor einem Vertrag unabhängig geprüft werden sollte.
Eigentum wird in der Türkei durch Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt übertragen. Ein Vorvertrag oder eine private Vereinbarung ersetzt diese Eigentumsübertragung nicht. Bei jedem konkreten Kauf sollten Käufer eigene, vom Verkäufer unabhängige Rechts- und Steuerberatung beauftragen.
Wann geht Eigentum tatsächlich über?
Nach den offiziellen Informationen der türkischen Investitionsbehörde kann Eigentum an einer Immobilie nur durch Registrierung bei der zuständigen Grundbuchdirektion übertragen werden. Notarielle oder privatschriftliche Vorverträge können Verpflichtungen begründen, übertragen das Eigentum aber nicht selbst.
Vor dem Verfahren sollen bestehende Belastungen und Verfügungsbeschränkungen – etwa Hypotheken, Pfandrechte oder andere Eintragungen – geprüft werden. Grundlegende Parzelleninformationen können über das amtliche TKGM-Portal recherchiert werden; eine solche Online-Abfrage ersetzt keine vollständige rechtliche Due Diligence.
Welche Unterlagen gehören in eine unabhängige Prüfung?
- Verkäufer und Vertretungsmacht: Wer ist eingetragener Eigentümer, wer darf wirksam handeln?
- Tapu/Grundbuch: Stimmen Parzelle, Einheit, Eigentumsart und Nutzungsangaben mit dem Angebot überein?
- Belastungen: Bestehen Hypotheken, Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Verfügungsverbote oder Streitigkeiten?
- Planungs- und Baugenehmigungen: Ist das Vorhaben genehmigt, und entspricht die gebaute Einheit den genehmigten Plänen?
- Gebäude- und Nutzungsgenehmigung: Welche Nachweise liegen zur rechtmäßigen Fertigstellung und Nutzung vor?
- Erdbeben- und Baustandard: Welche geprüften Planungs-, Material- und Abnahmenachweise gibt es?
- Gemeinschaftseigentum: Welche Regeln und Kosten gelten für Aufzug, Pool, Garten, Sicherheit und Instandhaltung?
- Zahlungsplan: Wann wird welcher Betrag gegen welchen nachprüfbaren Bau- oder Rechtsfortschritt fällig?
Welche Kosten müssen zusätzlich betrachtet werden?
Zu einem Kaufpreis können unter anderem Grundbuch- und Transaktionsgebühren, Steuern, Übersetzung, Vollmacht, Rechtsberatung, Gutachten, Versicherungen sowie laufende Gemeinschafts- und Instandhaltungskosten hinzukommen. Höhe und Steuerschuldnerschaft hängen vom Einzelfall und der dann geltenden Rechtslage ab.
Deshalb nennt diese Seite keine pauschale Prozentzahl als „Gesamtkosten“. Verbindliche Berechnungen sollten unmittelbar vor einem Vertrag durch qualifizierte Berater in der Türkei und – für Auswirkungen in Deutschland – durch deutsche Steuerberatung erfolgen.
Ein sinnvoller Prüfablauf in sieben Schritten
Parzelle, Einheit, Verkäufer, Preis und Leistungsumfang schriftlich eindeutig festhalten.
Rechts-, Steuer- und bei Neubau technische Expertise getrennt vom Verkäufer wählen.
Eigentum, Belastungen, Bau- und Nutzungsrecht anhand amtlicher Unterlagen verifizieren.
Nur eine vollständig verstandene, konsistente Vertragsfassung akzeptieren.
Fälligkeiten an überprüfbare Voraussetzungen koppeln und Zahlungswege dokumentieren.
Eigentumsübertragung und Eintragungen beim zuständigen Grundbuchamt begleiten lassen.
Versicherung, Verwaltung, Steuern, Versorgung und Abwesenheitsbetreuung klären.
Bedeutet der Kauf automatisch ein Aufenthaltsrecht?
Eigentum, Einreise, Aufenthalt und Staatsangehörigkeit sind unterschiedliche Rechtsfragen. Offizielle Stellen veröffentlichen dazu gesonderte Voraussetzungen, die sich ändern können und stets für Staatsangehörigkeit, Objekt und persönlichen Fall geprüft werden müssen. Diese Marktstudie macht hierzu keine Zusage.
Amtliche Ausgangsquellen
Zuletzt geprüft am 20. Juli 2026. Für einen konkreten Erwerb gilt ausschließlich die dann aktuelle Rechtslage und die individuelle Prüfung.
Aktuelle Phase
Noch kein Kaufprozess.
Die RPS UG erhebt derzeit ausschließlich, welche Wohnwünsche und Nutzungsmodelle grundsätzlich gefragt sind.
An Marktstudie teilnehmen ↗